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    Einreisebestimmungen

    Bei der Einreise nach Marokko ist grundsätzlich zu beachten, dass in Algerien geborene Reisende – gleich welche Staatsangehörigkeit sie
    bei Reiseantritt haben – immer ein Visum brauchen.

    Deutsche und EU-Staatsbürger hingegen brauchen kein Visum, wenn sie weniger als 90 Tage im Land bleiben wollen.

    Dies trifft in der Regel auf einen Urlaub zu.
    Man braucht nur einen gültigen Reisepass, der allerdings noch mindestens 6 Monate nach dem Reiseantritt gelten muss.
    Pauschaltouristen, die einer Reisegruppe angeschlossen sind, benötigen sogar einen nur noch 3 Monate gültigen Personalausweis.
    Kinder brauchen einen Kinderreisepass oder einen Eintrag im Pass der Eltern.
    Vom dritten Lebensjahr an braucht das Kind ein eigenes Lichtbild. Jugendliche ab 16 Jahren müssen einen eigenen Pass vorweisen.
    Reisen sie alleine ins Land ein, brauchen sie zusätzlich eine schriftliche Erklärung der Eltern, der in französischer Sprache vorliegen
    und notariell beglaubigt werden muss.
    Jeder Aufenthalt über 90 Tage bedarf einer Genehmigung und des Nachweises bestimmter Bedingungen; er stellt andernfalls
    einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar.
    Hunde und Katzen brauchen eine Gesundheitsbescheinigung des Einreiselandes.



    Einfur von Fahrzeugen nach Marokko

    Fahrzeuge dürfen zum Eigenbedarf mitgeführt werden, müssen jedoch bei der Ausreise wieder zurück gebracht werden.
    Dies gilt sogar für Unfallwagen!
    Zu beachten ist, dass bei Autoreisenden ins Rifgebirge schon mal Drogendealer versuchen, Ihren Wagen als Transportmittel
    für ihre Fracht zu missbrauchen.
    Lehnen Sie jedes Ansinnen in diese Richtung ab, weil Sie sonst im Gefängnis enden.
    Zum Eigenbedarf mitgebrachte Zigaretten dürfen 200 nicht übersteigen, 50 Zigarren dürfen alternativ zollfrei mitgenommen werden.
    Man sollte nicht mehr als einen Liter harte Alkoholika oder einen Liter Wein mit sich führen.
    Eine Flasche Eau de Toilette zu 250 Milliliter oder eine Flasche Parfüm mit 150 Milliliter bleiben zollfrei.
    Ob man seine Videokamera oder anderes technisches Gerät deklariert, bleibt einem selbst überlassen, wird aber empfohlen.

    Für Reisende nach den Enklaven Ceuta und Melilla gelten die Einreisebestimmungen, die Spanien anlegt.

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